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Früherkennung und Frühförderung - Kneipp-KITA-Zwergenland-Flatow

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Früherkennung und Frühförderung

Pädagogische Konzeption > weitere Schwerpunkte

Entwicklungsauffälligkeiten und Umweltbelastungen sind bei Kindern nicht selten anzutreffen. Sie wirken sich auf andere Entwicklungsbedingungen aus (zB. Selbstwertgefühl, soziale Kontakte), verfestigen und vervielfältigen sich oft im Entwicklungsverlauf und werden meist erst zu spät erkannt (nach der Einschulung).
In Zusammenarbeit mit dem Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung an der Universität Potsdam (IFK Vehlefanz) erarbeiteten wir ein praktikables System der Früherkennung von Entwicklungsbesonderheiten und der Frühförderung, den Kremmener Indikatorenkatalog zur Früherkennung und Frühförderung von Entwicklungsbesonderheiten bei Kindern,KIEK genannt.

Der KIEK:

Mit dem KIEK werden physische Entwicklungsbesonderheiten und Anzeichen von Misshandlungen, die motorische und psychische Entwicklung und Verhaltensauffälligkeiten beobachtet. Hier beobachten wir nur die Kinder, bei denen wir Entwicklungsbesonderheiten vermuten. Der Prozess verläuft in 3 Stufen:

Die erste Stufe ist die Grobeinschätzung und zielt auf alle Kinder der Gruppe.
Hier geht es um die allgemeine Frage: Ist das Kind in seiner Entwicklung gefährdet?
Dies kann mit Ja, Nein oder Vielleicht beantwortet werden.
Die Grobeinschätzung nehmen die Erzieherinnen unabhängig voneinander vor, jeweils im Februar und September.

Die zweite Stufe ist die Beobachtung mit dem KIEK und zielt auf die Kinder bei denen ein Ja oder Vielleicht in der Grobeinschätzung angekreuzt wurde. Die Reflexion dieser Beobachtung findet im Team und im Elterngespräch statt. Elterngespräche zur Entwicklung des Kindes finden im März und November statt.

    Die dritte Stufe ist die diagnostische Abklärung durch Experten, zB. Logopädin, und zielt auf die Problemfelder, die bei den einzelnen Kindern beobachtet werden.


Um kein Kind in seiner Entwicklung zu übersehen und Risiken in den Bildungsverläufen zu erkennen, setzen wir außerdem die „Grenzsteine der Entwicklung“ ein.



Die Grenzsteine der Entwicklung:
Die Grenzsteine der Entwicklung sind Entwicklungsziele in 6 Entwicklungsbereichen (Körpermotorik, Handmotorik, expressiver Spracherwerb, kognitive Entwicklung, soziale Kompetenz, emotionale Kompetenz), die von etwa 90-95 Prozent einer definierten Population gesunder Kinder bis zu einem bestimmten Alter erreicht worden sind.
Dieses Instrument kann praktisch schon kurz nach der Geburt bis zum 6. Lebensjahr eingesetzt werden.


Grundsätzlich gilt:
Das Hinschauen wird bei jedem Kind in der Einrichtung zum selbstverständlichen Service. Die Zeitpunkte der Tabelle müssen so genau wie möglich eingehalten werden, das bedeutet, dass der Bogen nicht länger als eine Woche vor oder nach dem angegebenen Zeitpunkt ausgefüllt werden soll.
Die Beobachtungsergebnisse werden mit den Eltern im Elterngespräch erörtert.
Die regelmäßige und systematische Beobachtung von Kindern und die Erfassung der Beobachtungsergebnisse stellt auf der Grundlage des Kindertagesstättengesetzes §3 eine Regelaufgabe dar. Erkenntnisse über kindliche Entwicklungsprozesse werden vertraulich behandelt. Die Aufbewahrung der Beobachtungsbögen erfolgt so, dass kein Externer Zugriff haben könnte. Eltern können Einsicht in die Akte ihres Kindes nehmen.


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